Vorselektion nach Online-Gesuchformular
Eine erste Vorselektion wird auf Basis des Gesuchformulars und der Investorenpräsentation durchgeführt, welche ausschliesslich online eingereicht werden.
Due Diligence durch Geschäftsstelle
Wenn die Geschäftsstelle die Bewerbung im Rahmen der Vorselektion positiv beurteilt, führt sie eine Due Diligence Prüfung durch. Für diesen Schritt reicht das Unternehmen weitere Unterlagen ein. Der Fokus der Prüfung liegt auf der Förderungswürdigkeit der Technologie und der Bonität des Unternehmens. Wenn auch diese Prüfung positiv ausfällt, vertieft die Geschäftsstelle ihre Analysen mit einem speziellen Fokus auf rechtliche und finanzielle Aspekte.
Antrag an das Bürgschaftskomitee
Nach Abschluss der Due Dilligence werden die Bewerbungen dem Bürgschaftskomitee zum Entscheid vorgelegt. Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Zusage für eine Bürgschaft und können damit den Darlehensvertrag finalisieren. Die Darlehensgeberin erhält die Bürgschaft und überweist den Darlehensbetrag. Danach wird das Unternehmen der Geschäftsstelle quartalsweise Bericht erstatten und einmal jährlich mündlich über den Fortschritt berichten.
In allen Landessprachen
Die Bewerbungsunterlagen und -fragelisten sind in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.
Dauer der Gesuchsprüfung
Von der Einreichung des Gesuchs bis zur Annahme durch das Bürgschaftskomitee vergehen normalerweise mindestens drei Monate. Wenn die Gesuchstellerin für die Beantwortung der Fragen mehr Zeit benötigt, verlängert sich der Prüfprozess entsprechend.
Zur Einsicht eines detaillierten Beschriebs des Prüfprozesses sowie einer Liste der bereitzustellenden Informationen, klicken Sie bitte hier.